Hinweisgebermeldung

Unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 14. Juni 2024 über den Schutz von Hinweisgebern (Dz. U. z 2024 r., poz. 928) ermöglicht die SmakMAK GmbH die Meldung von Rechtsverletzungen.

Weiterlesen:

Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über Verstöße
Informationsklausel

    Informationen über Verstöße

    Dokumente und Beweise, die für den Fall von Bedeutung sind

    Kontaktdaten des Hinweisgebers

    Bevorzugte Kontaktform